Förderung und Konditionen für eine BAFA-Energieberatung Mittelstand

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro.

Bei Wegfall der Förderung oder für Betriebe die die Förderkriterien nicht erfüllen, richten sich die Honorare nach den erzielbaren Einsparungen und den für die Ausarbeitung erforderlichen Arbeitstagen.

 

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler (<250 Mitarbeiter, Umsatz < 50 Mio EUR) mit mehr als 5.000 € Energiekosten.

Förderung und Konditionen für Kredite aus dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm - B

ERP-Mittel sind Mittel aus dem European Recovery Programme (ERP), die 1948 als "Marshallplanhilfe" für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft bereitgestellt wurden. Daraus entstand später das ERP-Sondervermögen des Bundes. Die KfW refinanziert verschiedene Programme aus dem ERP-Sondervermögen, diese tragen die Bezeichnung ERP-Programme.

Das Programm fördert Ihre Energieeffizienzmaßnahmen in Deutschland im Rahmen des "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU", einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW. Sie profitieren von langfristigen, besonders zinsgünstigen ERP-Krediten.
Mit diesem Programm finanzieren Sie alle Investitionen in Deutschland, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen. Beispiele für geförderte Maßnahmen:

  • Haus- und Energietechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser
  • Gebäudehüllen
  • Maschinenparks inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft, Vakuum, Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Sanierung oder Neubau eines Gebäudes
  • Zugehörige Kosten für Planung und Umsetzungsbegleitung


Ersatzinvestitionen müssen zu einer Endenergieeinsparung von mindestens 20 % führen, gemessen an Ihrem Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre. Durch Ihre Neuinvestitionen müssen Sie eine Endenergieeinsparung von mindestens 15 % gegenüber dem Branchendurchschnitt erreichen. Die möglichen Einsparungen müssen vor Ihrer Antragstellung von einem zugelassenen Energieeffizienzberater ermittelt werden. 

Zuschüsse mit der BAFA Förderung

Seit dem 1.10.2012 gibt es die Antragsmöglichkeit bei der BAFA für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter
Querschnittstechnologien im Mittelstand.

Die BAFA gibt Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand. Für Einzelmaßnahmen werden Ersatzinvestitionen in hocheffiziente - elektrische Antriebe, Pumpen, raumlufttechnischen Anlagen, Druckluftsysteme und Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung bis zu einer Investitionssumme von maximal 30.000 € inklusive Nebenkosten mit maximal 30 % bezuschusst.

Im Rahmen der systemischen Optimierung wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts, der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind, ab einem Netto-Investitionsvolumen von 30 000 Euro, gefördert.

Die systemische Optimierung umfasst dabei alle Anlagen- bzw. Anlagenteile, die dazu beitragen, die Energieeffizienz eines technischen Systems unter Nutzung hocheffizienter Querschnittstechnologien zu verbessern.
Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn mit dem Einsatz von hocheffizienten Querschnittstechnologie eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 % gegenüber dem „Ist“-Zustand des technischen Systems erzielt und nachgewiesen wird. Die Zuwendungen sind auf 100.000 € begrenzt.
Die möglichen Einsparungen lassen Sie vor Ihrer Antragstellung ermitteln. Dafür wenden Sie sich am besten an einen für die Energieberatung Mittelstand zugelassenen Berater.